Taxi Krankenfahrten mit dem Taxi werden i.d.R. von der Krankenkasse übernommen in den folgenden Fällen:
- Dialyse
- Reha und AHB
- Strahlentherapie
- Krankengymnastik
- Berufsgenossenschaft
- von oder zu Krankenhäuser deutschlandweit
Taxi Krankenfahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden, außer es handelt sich um:
- Fahrten zu oder von stationären Behandlungen.
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis aG, H oder Bl
- Personen der Pflegestufe 4,5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung
- Fahrten mit Kostenträger Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse
In diesen Fällen reicht die ärztliche Verordnung über eine benötigte Beförderung.
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Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 163 5578536
oder per Email unter besen-taxi-bremen@t-online.de